Zerreißen eines Testamentes – ist dies ein wirksamer Widerruf?

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
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Kurzfrage Testament Februar 2020

Ehegatten hatten ein wechselbezügliches Testament (Berliner Testament) errichtet. Nach dem Versterben des Ehemannes berief sich die Ehefrau darauf, dass das Testament widerrufen worden sei. Ihr Ehemann habe es zerrissen. Das OLG München hat entschieden, dass an den Nachweis des Widerrufs durch Zerreißen „hohe Anforderungen“ zu stellen sind. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Ehefrau das Testament selbst ohne Kenntnis des Ehemannes zerrissen hat. Auch muss die Ehefrau darlegen, dass der Ehemann, sollte er es gewesen sein, bei der Vernichtung des Testamentes testierfähig war und einen Widerrufswillen hatte. Dieser Nachweis ist schwer zu führen. Deshalb ist es immer sinnvoll, ein Testament nicht nur zu zerreißen, wenn es nicht mehr gelten soll. Besser ist es, dies durch die Errichtung eines neuen Testamentes zu dokumentieren.

 

Philipp Krasa