Kurzinfo Umgangsrecht Sept. 2020
Das tägliche Leben wird in Zeiten von Corona in vielen Bereichen eingeschränkt. Der Umgang mit dem eigenen Kind ist hiervon jedoch nicht betroffen. Ein Elternteil alleine darf nicht einseitig den Umgang mit dem Kind ausfallen lassen mit der Begründung, dass gerade die Corona-Pandemie in Deutschland herrsche. Ebenso wenig muss sich ein Elternteil darauf verweisen lassen, dass während der Pandemie der Umgang nur noch telefonisch stattfinde. Der Umgang hat immer persönlich stattzufinden. Auch ein Umgang, der über den Balkon stattfindet, ist nach der jüngsten Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte kein dem Kindeswohl dienender Umgang. Insgesamt haben die Gerichte dahingehend entschieden, dass Covid 19 kein Grund ist, dass der Umgang mit dem eigenen Kind nicht wie vereinbart umgesetzt werden kann.
Bei Fragen zum Umgangsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Familienrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.