…können Umgangskontakte davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Coronavirus geimpft ist? Das OLG Nürnberg hat im April 2021 entschieden, dass ein festgelegter Umgang nicht deshalb abgesagt werden darf, weil die umgangsberechtigte Person noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist. Bestehen aber Anhaltspunkte dafür, dass die umgangsberechtigte Person sich leicht infizieren kann, z. B. auf der Arbeitsstelle, dann können die Umgangskontakte davon abhängig gemacht werden, dass sich die umgangsberechtigte Person vorher hat testen lassen und der Test negativ ist.
Sie haben Fragen zum Thema Umgang? Hier hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth gerne weiter.