Kurzinfo Unterhaltsrecht August 2020
Gerade in Corona-Zeiten müssen viele mit weniger Einkommen auskommen. Zum Teil sind es 100 % Kurzarbeit. Zum Teil wird das Einkommen weniger reduziert. Wenn ein Unterhalt für die Zukunft festgelegt wurde, kann es notwendig sein, den Unterhalt zu kürzen. Dies ist allerdings gar nicht so einfach. Wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, können die Unterhaltszahlungen nur dann gekürzt oder eingestellt werden, wenn der Unterhaltsempfänger damit einverstanden ist. Zahlen Sie ohne Abänderung des Titels nicht mehr, kann jederzeit vollstreckt werden. Stimmt der Unterhaltsberechtigte nicht zu, dann muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. In Unterhaltssachen herrscht beim Familiengericht Anwaltszwang. Wenn Sie den Unterhalt abändern wollen, sollten Sie sich deshalb an eine Fachanwältin für Familienrecht wenden.
In unserer Kanzlei unterstützen Sie hierbei Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag & Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa, beide Fachanwälte für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.