Kurzinfo Verkehrsrecht Nov. 20
Die meisten Reisen waren schon lange gebucht, als Corona sich auf der Welt ausgebreitet hat. Eine kostenlose Stornierung der Reise kann nur erfolgen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Rechtsprechung geht von außergewöhnlichen Umständen aus, wenn das Auswärtige Amt für das Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Bei noch anzutretenden Reisen muss ca. einen Monat vorher eine Prognose angestellt werden, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen. Auch dann ist eine kostenlose Stornierung möglich.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.