Kurzinformation Eherecht Juni 2019
Eheverträge können vor der Heirat oder auch danach geschlossen werden. Leben die Ehegatten bereits getrennt, dann heißt der Ehevertrag „Trennungsvereinbarung“ oder „Scheidungsfolgenvereinbarung“. Einige wenige Dinge kann man selbst regeln. Hierzu gehört z. B. die Auseinandersetzung des gemeinsamen Haushaltes. Für alle anderen Themen, wie z. B. den nachehelichen Unterhalt oder den Zugewinn bedarf es einer notariellen Beurkundung. Dies gilt auch dann, wenn man schon getrennt lebt. Viele sich trennende Paare meinen, dass sie solche Vereinbarungen selbst entwerfen und dann unterschreiben können. Dahinter steckt zwar oft ein guter Wille und der Wunsch Geld zu sparen. Allerdings sind solche Vereinbarungen nicht wirksam. Nur wenn man schon geschieden ist, kann man selbst einen Vertrag z. B. zum nachehelichen Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich machen. Vor der Scheidung ist die Vereinbarung unwirksam. Wenn Sie hier Beratungsbedarf haben, dann lassen Sie sich bei Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, in Fürth beraten.
Dr. Gabriele Sonntag