Kurzinformation Erbrecht Januar 2019
Wenn ein Pflichtteilsberechtigter im Rahmen einer Stufenklage einen Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses geltend macht, hemmt dies grundsätzlich auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Alle Auskunftsansprüche aus § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB entspringen dem gleichen Lebenssachverhalt. Sie dienen dem gleichen Endziel. Materiell-rechtlich sind sie wesensgleich. Der BGH sah deshalb die Verjährung auch für die Geltendmachung eines notariellen Nachlassverzeichnisses für gehemmt an.
Philipp Krasa