Kurzinformation Krankenversicherungsrecht September 2019
Ein Krankenversicherter hat keinen Anspruch darauf, dass eine häusliche Krankenpflege immer vom selben Pflegedienst durchgeführt wird. Das gilt auf jeden Fall dann, wenn der andere, von der Krankenkasse benannte Pflegedienst auch in der Lage ist, die Krankenpflege ebenfalls fachgemäß durchzuführen. Hinzukommen muss auch, dass keine persönliche, einem Wechsel entgegenstehende enge Bindung der versicherten, kranken Person an eine bestimmte Pflegeperson vorliegt. Dies liegt dann nicht vor, wenn der bisher beauftragte Pflegedienst auch in der Vergangenheit für den Versicherten verschiedene Pflegepersonen eingesetzt hat.
Roland Tilch