Kurzinformation Sozialrecht Mai 2020
Der Grad der Behinderung (GdB) wird nicht durch Zusammenzählen der einzelnen Behinderungsgrade berechnet. Er wird insgesamt durch eine medizinische Einschätzung gebildet. Dabei wirken sich wechselseitige Beziehungen von Behinderungen stärker aus. Ein Grad der Behinderung bis 10 reicht nicht aus, um bei der Bemessung berücksichtigt zu werden. Ab GdB 10 erhält man Nachteilsausgleiche durch sogenannte Merkzeichen, beispielsweise Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und viele weitere Vergünstigungen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, von Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth beraten lassen.