Auslegung eines Testaments – Was ist mit „gleichzeitigem Ableben“ gemeint?

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
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Kurzinformation Testamentsauslegung September 2019

Die Formulierung in einem gemeinschaftlichen Testament, dass ein Schlusserbe bei „gleichzeitigem Ableben“ oder „bei gleichzeitigem Versterben“ eingesetzt werden soll, ist oft in Testamenten enthalten. Der BGH hat nun entschieden, wie dies auszulegen ist. In der Regel ist es so, dass auch bei nahezu gleichzeitigem Versterben ein Ehegatte vor dem anderen Ehegatten stirbt. Nach Ansicht des BGH gilt die Formulierung auch dann, wenn ein Ehegatte den anderen noch kurze Zeit überlebt und in dieser Zeit kein neues Testament errichten kann. Versterben die Ehegatten aber nacheinander in einem größeren zeitlichen Abstand, dann liegt keine Gleichzeitigkeit mehr vor.

Philipp Krasa