Kurzfrage Familienrecht Juli 2020
Gibt es auch Trennungsunterhalt für Ehegatten, die vor der Trennung nie zusammen gelebt haben? Ein Ehepaar, bei dem die Ehefrau deutsche Staatsangehörige und der Ehemann britischer Staatsbürger ist, hatte im August 2017 geheiratet. Die Ehefrau lebte auch nach der Eheschließung weiter in Deutschland, der Ehemann in Paris. Geplant war, dass sich die Ehefrau beruflich nach Paris versetzen lässt und das Ehepaar dort gemeinsam lebt. Im August 2018, ein Jahr nach der Eheschließung, trennten sich die Ehegatten nach einer Aussprache. Von da an war es klar, dass ein Zusammenziehen nicht mehr infrage kam. Beide Ehegatten hatten immer von ihrem jeweiligen Einkommen gelebt. Ein gemeinsames Konto gab es nicht. Auch in solchen Fällen gibt es einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Zwar hatte sich durch die Trennung am Leben der Ehegatten nichts geändert. Der BGH bejahte trotzdem einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nur hinsichtlich der Höhe gab es eine besondere Berücksichtigung der Umstände.
Wenn Sie Fragen zum Trennungsunterhalt haben, melden Sie sich bitte bei Frau Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth.