Kurzinformation Unterhaltsrecht Februar 2020
§ 1572 BGB ist die Anspruchsgrundlage, wenn ein berechtigter Ehegatte wegen Krankheit ganz oder teilweise nicht arbeiten kann und daher Unterhalt möchte. Dabei muss die Krankheit die entscheidende Voraussetzung für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit sein. Nachgewiesen werden müssen Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Auch muss der Berechtigte darlegen, inwieweit sich die gesundheitlichen Einschränkungen konkret auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit, müssen Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen dargelegt werden. Darüber hinaus muss auch bewiesen werden, dass keine entsprechende Erwerbstätigkeit gefunden werden kann. Natürlich muss die Krankheit auch behandelt werden. Deshalb sind Therapiebemühungen in der Vergangenheit und auch zukünftige Bemühungen zur gesundheitlichen Verbesserung genau vorzutragen.
Dr. Gabriele Sonntag