Kurzinformation Unterhaltsrecht Januar 2019
Weigert sich eine Mutter, den möglichen Vater anzugeben, dann hat sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind. So hat das OVG Koblenz entschieden. Erst dann, wenn die Mutter alles Mögliche und Zumutbare unternimmt, um die Person des Vaters bestimmen zu können, darf sie diese staatliche Leistung in Anspruch nehmen. Selbst wenn die Mutter im Falle von Geschlechtsverkehr mit einem unbekannten Mann keine Angaben zu diesem machen kann, muss sie selbst Nachforschungen anstellen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist. Tut sie dies nicht, gibt es kein Geld.
Dr. Gabriele Sonntag