Parkscheibe richtig einstellen – Wie geht das?

anwalt-recht-verkehrsrecht-parken
anwalt-fuerth-roland_tilch

Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


rt@ra-sonntag.de

0911971870

Kurzinformation Verkehrsrecht Dezember 2019

Eine Parkscheibe muss nach Ankunft auf dem Parkplatz auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden. Wird das Auto also um 14.10 Uhr abgestellt, muss die Parkscheibe auf 14.30 Uhr gestellt werden. Alles andere ist falsch. Ist die Parkscheibe im Beispiel oben auf 15.00 Uhr gestellt, kann dies mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10,00 € und 30,00 € belegt werden. Die Parkscheibe muss so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist. Am Besten eignet sich hier das Armaturenbrett. Ein Zettel mit der Ankunftszeit genügt nicht.

Roland Tilch