Kurzinformation Verkehrsrecht November 2019
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2018 unter bestimmten Voraussetzungen die Aufzeichnungen aus einer Dashcam zur Aufklärung eines Verkehrsunfalles als zulässig erachtet. Das Amtsgericht Duisburg hat nun entschieden, dass in dem Fall, dass eine Dashcam den gesamten Unfallverlauf aufgenommen hat, eine weitere Aufklärung durch Zeugenvernehmung oder Sachverständigengutachten nicht notwendig ist. Das Gericht kann alleine aufgrund der Aufnahme entscheiden.
Roland Tilch