Möchte man eine Wohnung anmieten, will der neue Vermieter wissen, wie das frühere Mietverhältnis des Mieters verlaufen ist. Gab es Ärger? Wurde die Miete pünktlich gezahlt?
Hierfür gibt es die sogenannte Vorvermieterbescheinigung. Sie ist ein Dokument, das Auskunft über das vorherige Mietverhältnis eines Mieters gibt. Sie enthält typischerweise Informationen wie Namen und Anschrift des Mieters und des Vorvermieters, Dauer des vorherigen Mietverhältnisses, Art der Kündigung, Zahlungsmoral des Mieters und etwaige Störungen des Mietverhältnisses. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Grundlage für den Inhalt einer solchen Bescheinigung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese Bescheinigung auszustellen, es sei denn, dies ist im Mietvertrag festgelegt. Wenn der Vermieter sich jedoch dafür entscheidet, muss der Inhalt der Bescheinigung der Wahrheit entsprechen. Ein Vermieter kann vor dem Abschluss eines Mietvertrages die Vorlage einer solchen Bescheinigung verlangen.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.