Nahtlosigkeit im Sozialrecht – Was ist das?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Arbeitslosengeld nur dann gezahlt wird, wenn Versicherte über drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Sie soll Versicherte nahtlos (ohne Lücke) absichern, insbesondere während ihre Erwerbsfähigkeit vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüft wird.

Die Nahtlosigkeitsregelung hilft Menschen, die noch krankgeschrieben sind, während ihr Krankengeld bereits ausgelaufen ist. Dann besteht noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange noch nicht klar ist, ob Arbeitsunfähigkeit für die bisher ausgeübte Tätigkeit besteht oder gar nicht mehr mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet werden kann, egal in welchem Beruf oder an welchem Arbeitsplatz.

Die Rentenversicherung hat die Aufgabe, das zu prüfen. Aber es dauert oft sehr lange. Teils kommt es zum Streit darüber. Grundsätzlich zahlt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld nur an Erwerbsfähige, also an Menschen, die noch mindestens 15 Wochenstunden arbeiten können. Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme. Versicherte stehen dann nicht ohne Geld da, solange nicht geklärt ist, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht.

Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.