Geändert haben sich die Bedarfssätze, d. h. alle Kinder aller Einkommensgruppen bekommen etwas mehr. Die Anhebungen liegen zwischen 3,00 EUR und 5,00 EUR monatlich, je nach Alter des Kindes. Neu ist, dass es weitere Einkommensgruppen gibt. Sie beginnen bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 5.501,00 EUR und enden bei 11.000,00 EUR. Dies wird aber sehr wenig Fälle bei Minderjährigen betreffen. Dort kommt es nur auf das Einkommen des nichtbetreuenden Elternteils an. Bei Volljährigen könnte es anders sein. Hier kommt es auf das zusammengerechnete Einkommen beider Elternteile an.
Bei Fragen zur Düsseldorfer Tabelle hilft Ihnen gerne Frau Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth weiter.