Wie schnell und wie intensiv neue Partnerinnen bzw. neue Partner beim Umgang mit dem Kind aus einer früheren Beziehung miteinbezogen werden sollen, orientiert sich am Wohl des Kindes. Sinnvoll ist es hier, zunächst einmal mehr auf das Kind als auf den neuen Partner Rücksicht nehmen. Das Kind soll zwar den Elternteil, mit dem es Umgang hat, in seiner gewohnten Umgebung erleben, d. h. auch mit einem neuen Partner. Das Kind möchte aber natürlich auch, dass es bei den Umgängen wahrgenommen und beachtet wird. Gerade dann, wenn neue Partnerschaften frisch entstanden sind, liegt das Augenmerk in der ersten Zeit doch mehr auf der Partnerschaft als auf einem Kind aus einer früheren Beziehung. Hier ist Fingerspitzengefühl notwendig.
Wenn Sie Fragen zum Thema Umgang haben, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.