Der Onlinekartendienst Google Maps ist für viele mittlerweile Bestandteil des Alltags. Er hilft, Restaurants in der Nähe zu finden oder zu einem bestimmten Ziel zu navigieren. Die Kartenerweiterung Google-Street-View kann jedoch für einige unangenehm sein. Dabei werden 360° Ansichten aus der Straßenperspektive wiedergegeben. Dort sind sowohl das eigene Heim als auch ggf. Fahrzeuge oder Personen zu sehen. Nicht jeder möchte diesen Eingriff in die Privatsphäre hinnehmen. Um zu verhindern, dass man selbst, sein Grundstück oder das Autokennzeichen unverpixelt auf Google-Street-View auftauchen, kann man widersprechen. Hierzu schickt der Betroffene direkt an Google eine E-Mail mit dem Antrag, die angegebene Adresse nur verpixelt darzustellen. Man kann auch über Google-Street-View selbst die Adresse aufrufen und über den Reiter „Problem melden“ Kontakt zu Google aufnehmen und so der Veröffentlichung widersprechen
Bei Fragen rund um dieses Thema steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.