Jeder kann in die Situation kommen, dass er aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ins Krankenhaus kommt und seine Wünsche gegenüber den Ärzten nicht mehr äußern kann. Auch Ehegatten konnten für Ihren Partner nur dann entscheiden, wenn dies vom anderen Ehegatten in einer Betreuungsverfügung ausdrücklich so geregelt war. Seit dem 01.01.2023 besteht für Ehegatten ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Notfall. Dies gilt für die Gesundheitssorge, sodass der eine Ehegatte berechtigt ist, für den anderen Ehegatten in Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder diese abzulehnen. Ebenso können Behandlungs- und Krankenhausverträge abgeschlossen werden. Kurzum: Ehegatten können nun, gerade in Notfällen, wichtige Entscheidungen für den Partner treffen. Dieses Notvertretungsrecht gilt allerdings maximal für sechs Monate.
Bei Fragen rund um das Betreuungs- und Familienrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.