Pflicht zur Wiedereingliederung?

Stethoskop in einem Krankenhaus: Wenn jetzt die Krankenversicherung nicht zahlt, wird es teuer.
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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Eine stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, langzeitarbeitsunfähige Arbeitnehmer schrittweise wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Grundsätzlich kann eine stufenweise Wiedereingliederung nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers durchgeführt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun festgestellt, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Mitwirkung des Arbeitgebers an einer stufenweisen Wiedereingliederung haben, es sei denn, sie sind schwerbehindert oder schwerbehinderten gleichgestellt. In solchen Fällen ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung und weitere spezifische Informationen zur Einsichtnahme zu geben, um die Wiedereingliederung zu beantragen. Insbesondere soll ein Wiedereingliederungsplan über die aus ärztlicher Sicht zulässige Arbeit und eine Prognose darüber, ob und wann mit einer Wiederherstellung der vollen oder teilweisen Arbeitskraft zu rechnen ist, vorgelegt werden.

Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.