Schadensersatz gegen Mietkaution

Modell-Haus und Geldscheine: Symbolbild für Immobilienrecht
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Wenn ein Mietverhältnis endet, ist die Rückzahlung der Kaution oft ein heikles Thema. Doch was passiert, wenn der Vermieter die Kaution einbehält, um verjährte Schadensersatzansprüche auszugleichen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil zugunsten des Vermieters entschieden und damit Klarheit darüber geschaffen, wie lange Mieter auf ihre Kaution warten müssen. In dem zu entscheidenden Fall hatte die Mieterin bis November 2019 eine Wohnung gemietet. Bei Mietbeginn hinterlegte sie eine Barkaution in Höhe von 785,00 Euro. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangte die Mieterin die Rückzahlung dieser Kaution. Der Vermieter hingegen rechnete im Mai 2020 über die Kaution ab und machte Schadensersatzansprüche in Höhe von 1.175 Euro geltend. Dabei berief er sich auf Schäden an der Mietsache, die während des Mietverhältnisses entstanden seien. Die Mieterin bestritt diese Ansprüche und verwies auf die Verjährung. Der Vermieter hatte von der Mieterin nicht innerhalb der kurzen 6-monatigen Verjährungsfrist Schadensersatz in Geld statt in Form von Beseitigung der Schäden gefordert. Der BGH entschied zugunsten des Vermieters, da die beiderseitige Interessenlage der Vertragsparteien eines Wohnraummietverhältnisses hinsichtlich der Kaution dadurch gekennzeichnet sei, dass die Kaution der Sicherung der Ansprüche des Vermieters diene. Der Vermieter solle sich nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einfache Weise durch Aufrechnung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch befriedigen können. Ihm stehe dabei eine sich an das Ende des Mietverhältnisses anschließende angemessene Überlegungs- und Abrechnungsfrist zu, deren Dauer sich nach den Umständen des Einzelfalls bestimme und auch über sechs Monate betragen könne.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.