Eltern schenken ihrem Kind im Laufe dessen Ehe oft Immobilien. Im Übertragungsvertrag wird dann vereinbart, dass die Immobilie von einem möglichen Zugewinnausgleich, den das Kind dann später möglicherweise zu leisten hat, ausgenommen werden soll. Hier gibt es oft Probleme bei der rechtlichen Beurteilung. Besser ist es daher, dass das beschenkte Kind dann mit seinem Ehegatten selbst eine ehevertragliche Regelung zum Umgang mit der Immobilie im Scheidungsfalle trifft. Die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs kann dazu führen, dass ein Ausgleichsanspruch entsteht, der bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs eingerechnet und im Scheidungsfall gegenüber dem Ehepartner des beschenkten Kindes ausgeglichen werden muss.
Wenn Sie Fragen zum Thema Schenkung haben Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.