Schwerbehindertenausweis unbefristet?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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In einem Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht Erfurt hatte ein Gehörloser eine unbefristete Schwerbehinderteneigenschaft beantragt. Bei dem gehörlosen Kläger war ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden. Sein Schwerbehindertenausweis wurde allerdings auf fünf Jahre befristet. Er beantragte deshalb, einen unbefristeten Ausweis auszustellen mit der Begründung, die Gehörlosigkeit sei unumkehrbar.
 
Da die zuständige Behörde den Antrag ablehnte, erhob er Klage. Das Landessozialgericht entschied, dass es keine rechtlich einklagbare Verpflichtung gibt. Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gilt ein Schwerbehindertenausweis nicht für immer. Wenn das Versorgungsamt fehlerhaft die Schwerbehinderteneigenschaft jahrzehntelang nicht geprüft oder sogar unbefristet festgestellt hat, sie trotzdem für die Zukunft entzogen werden, wenn sich eine Verbesserung der Gesundheit eingestellt hat.

Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.