Seniorenrecht
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente, sei es zur Altersrente oder der Erwerbsunfähigkeitsrente, ist unser Fachanwalt für Sozialrecht, Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa, der richtige Ansprechpartner.
Er unterstützt Sie bei allen Arten von Verfahren vor dem Sozialgericht und im Widerspruchsverfahren.
Auch wenn ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt oder Sie falsch behandelt worden sind und die Folgen einen neuen medizinischen Eingriff erfordern, dann sind Sie bei ihm an der richtigen Stelle.
Er setzt für Sie Schadensersatzansprüche gegen die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser durch. Darüber hinaus berät er Sie auch zur Höhe eines evtl. Schmerzensgeldes. Sollten die Folgen eines ärztlichen Fehlers nicht mehr zu beheben sein, so kommt auch eine Rente in Betracht.
Betreuungs- und Vorsorgerecht
Eine Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht immer dann angeordnet, wenn man seine Angelegenheiten (auch in Teilbereichen) nicht mehr selbst besorgen kann. Als Betreuer werden nahe Familienangehörige, Freunde oder auch Berufsbetreuer eingesetzt. Wenn Sie der Ansicht sind, dass einer Ihrer Familienangehörigen eine Betreuung benötigt oder Sie sich gegen eine zu Unrecht angeordnete Betreuung wehren wollen, dann sind unsere Fachanwälte für Familienrecht die richtigen Anlaufstelle für Sie.
Auch in Fällen, in denen Sie mit Ihrem Betreuer nicht mehr zufrieden sind und diesen wechseln möchten, können Sie in unserer Kanzlei beraten und von unseren kompetenten Anwälten vertreten werden.
Für das gesamte Betreuungsrecht gilt: Eingriffe in die Rechte der Betroffenen sind nur so weit und so lange zulässig, wie dies erforderlich ist. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung stellt so immer einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. Der Betreuer erhält dabei die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und trifft anstelle des Betreuten Entscheidungen, unter Umständen auch gegen dessen persönlichen Willen.