Unterhalt neu rechnen – was kommt mit der geplanten Gesetzesänderung?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Lebt ein Kind nach einer Trennung der Eltern hauptsächlich bei einem Elternteil, so zahlt der andere Elternteil grundsätzlich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dies galt bisher auch dann, wenn derjenige, der zahlt, das Kind mehr als nur jedes zweite Wochenende zum Umgang bei sich hatte. Diskutiert wird nun, dass dies nicht mehr zeitgerecht sei. Es gibt viele Elternteile, insbesondere Väter, die ihr Kind mehr als jedes zweite Wochenende betreuen. Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass bei einem Betreuungsanteil von mehr als 29 % (bis 50 %) das, was zu zahlen ist, sich zwar noch nach der Düsseldorfer Tabelle richten soll. Allerdings soll es eine Reduzierung geben. Damit wird berücksichtigt, dass der zahlende Elternteil ja auch mehr Ausgaben hat und der (haupt-)betreuende Elternteil sich etwas spart. Einfacher wird die Berechnung dadurch aber nicht.

Bei Fragen zum Thema Kindesunterhalt wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.