Untervermietung einer 1-Zimmer-Wohnung

In einem solchen Mehrfamilienhaus kann es schnell zu Streitigkeiten um das WEG-Recht kommen.
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Nicht selten kommt es vor, dass im Laufe eines Studiums eine oder mehrere Auslandssemester anstehen. Während dieser Zeit würden die an die Studenten vermietete Wohnung leerstehen. Um die finanzielle Mehrbelastung in Grenzen zu halten, kann der Mieter einer 1-Zimmer-Wohnung diese Wohnung untervermieten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch der Mieter einer 1-Zimmer-Wohnung einen Anspruch gegenüber dem Vermieter hat, dass dieser eine Untervermietung gestattet. Der Vermieter kann die Untervermietung nur ablehnen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt. Dies wäre z. B. gegeben, wenn es bereits vor Untervermietung konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Untermieter den Hausfrieden stören wird.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.