Urlaub verfällt – oder nicht?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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0911971870

28 Urlaubstage hat ein Arbeitnehmer im Jahr. Ein Blick in das Bundesurlaubsgesetz ergibt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren ist und genommen werden muss. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers vorliegen.

Urlaub verfällt aber auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht vorher darüber informiert hat, dass ihr Urlaub zu verfallen droht. Der Hinweis ist möglichst schriftlich zu erteilen, um später einen Nachweis zu haben.

Urlaub kann man sich auch nicht einfach auszahlen lassen. Urlaub dient nämlich der Erholung. Erst dann, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist und Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann, ist eine Auszahlung möglich.

Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.