Bei einem Verkehrsunfall stellt sich immer die Frage, ob eine volle Haftung vorliegt oder eine Haftungsquote zu bilden ist. Alleine das Verschulden zu beurteilen, hilft beim Verkehrsunfall nicht weiter. Es ist immer die sogenannte Betriebsgefahr ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Betriebsgefahr ist eine Gefährdungshaftung. Diese besteht sogar dann, wenn kein Verschulden eines Fahrers vorhanden ist. Jedes Fahrzeug hat eine Betriebsgefahr. Sie ist der Preis dafür, dass durch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wurde. Wie hoch diese Betriebsgefahr ist, hängt vom jeweiligen Fahrzeug ab. So geht von einem Lkw eine höhere Betriebsgefahr als von einem Pkw aus.
Die Haftung bei Kraftfahrzeugen ist eine besonders strenge Haftung. Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug entstehen.
Bei Fragen rund um das Verkehrsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.