Anwalt für Rentenrecht

In unserer alternden Gesellschaft gibt es immer mehr Rentner, die auf Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Versorgungswerks angewiesen sind. Leider bedeutet das auch, dass es häufiger Streit zum Thema Rentenversicherungsrecht gibt. Dabei betrifft nur ein Teil der rechtlichen Auseinandersetzungen im Rentenrecht die klassische Altersrente und die Hinterbliebenenrente (Witwenrente bzw. Waisenrente). Das SGB VI, das das Rentenrecht abdeckt, regelt nämlich auch die Bezahlung von Erwerbsminderungsrenten sowie die berufliche und medizinische Rehabilitation. In all diesen Themenbereichen unterstützt Roland Tilch Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region. Im Folgenden zeigen wir einige Fragestellungen auf, bei denen Sie unsere Kanzlei unterstützen kann. Die Liste ist natürlich nicht abschließend.

Gebäude der deutschen Rentenversicherung

In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

Rentenversicherungsrecht: Streit um Beiträge, Hinterbliebenenrente und Altersrente

Sowohl bei der Beitragszahlung als auch bei der späteren Rentenzahlung kann es Konflikte im Rentenrecht geben. Unsere Anwälte helfen Ihnen unter anderem in folgenden Fällen:

  • Sie gehen einer nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, die Rentenversicherung verlangt dennoch Beiträge von Ihnen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Rentenversicherung fälschlich von einer Scheinselbständigkeit ausgeht. Sie möchten das Ergebnis dieser Statusfeststellung anfechten.
  • Sie haben Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, aber keinen Anspruch auf Rentenzahlungen. In vielen Fällen können Sie eine Erstattung der eingezahlten Beiträge fordern.
  • Die Rentenversicherung erkennt Versicherungszeiten nicht an, was sich negativ auf die Rentenhöhe bzw. das Renteneintrittsalter auswirkt – beispielsweise bei der „Rente für langjährig Versicherte“. Das können beispielsweise Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder falsch zugeordnete Zeiten mit Beitragszahlungen sein.
  • Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente – Witwenrente bzw. Waisenrente – wird nicht oder nicht in voller Höhe anerkannt. Das kann gerade bei kurzen Ehen der Fall sein.
  • Die Künstlersozialkasse fordert Beiträge bzw. Künstlersozialabgaben nach KSVG, obwohl bei Ihnen die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.
  • Ihr Rentenbescheid ist fehlerhaft und Sie möchten Widerspruch dagegen einlegen. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Rentenbescheids haben, überprüfen wir diesen auch für Sie.
  • Ihnen wird die vorzeitige „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ verweigert.
  • Ein (Neben)Einkommen wird zu Unrecht auf Ihre Rentenzahlung angerechnet, z.B. auf die Witwerrente.

Rentenrecht bei Erwerbsminderungsrente und Reha

Nicht jedem ist klar, dass die Rentenversicherung in vielen Fällen auch für die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten sowie für die berufliche und medizinische Rehabilitation zuständig ist. Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage und der oft widersprüchlichen ärztlichen Gutachten gibt es hier besonders oft rechtliche Auseinandersetzungen. Das Team von Dr. Sonntag Rechtsanwälte unterstützt Sie beispielsweise bei folgenden Streitpunkten:

  • Sie sind berufsunfähig, die Rentenversicherung geht aber nicht von einer Erwerbsunfähigkeit aus und verweigert die Erwerbsminderungsrente.
  • Es wird nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt, obwohl eine volle Erwerbsminderung vorliegt.
  • Die Rentenversicherung verweigert eine Reha-Maßnahme, durch die Sie wieder arbeiten könnten.
  • Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde zwar zurecht abgelehnt, inzwischen hat sich Ihr Gesundheitszustand aber verschlechtert. Sie möchten ihren Rentenanspruch jetzt durchsetzen.

Sie benötigen einen Anwalt für Rentenrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder der Region? Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne.

Roland Tilch ist Anwalt für Rentenrecht.

Roland Tilch

Roland Tilch ist sowohl Fachanwalt für Sozialrecht als auch Fachanwalt für Versicherungsrecht. Damit ist er in unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth der ideale Ansprechpartner, wenn es um das Rentenversicherungsrecht geht.

rt@ra-sonntag.de