Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Und wenn sie fehlt, kann es schnell sehr teuer werden. Normalerweise sollte dann die gesetzliche Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung (PKV) einspringen. Aber wenn es um viel Geld geht, wird auch gerne gestritten. Eine verweigerte Kostenübername kann dann schnell nicht nur existenz- sondern auch lebensbedrohend werden. Auch über Krankengeld bzw. Krankentagegeld sowie über den Wechsel zwischen gesetzlicher Krankenkasse und PKV wird oft gestritten. In diesen und anderen Fällen rund um das Krankenversicherungsrecht steht Roland Tilch Versicherten aus der Region Nürnberg, Fürth, Erlangen und darüber hinaus zur Seite. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht kennt er sich dabei sowohl mit der PKV als auch mit den gesetzlichen Krankenkassen bestens aus. Unter anderem unterstützt er Mandanten bei folgenden Problemen:
In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.
Sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenversicherer haben einen Katalog an Leistungen, die sie bei bestimmten Erkrankungen bezahlen. Allerdings haben die Anbieter dabei einen gewissen Spielraum. Besonders häufig wird die Kostenübernahme bei kostenintensiven Maßnahmen wie Zahnbehandlungen oder teuren Medikamenten verweigert. Außerdem kann es bei seltenen Krankheiten oder neuen bzw. experimentellen Behandlungsmethoden sein, dass sie auch diese Behandlungen übernehmen müssten, auch wenn sie noch nicht im Katalog stehen. Regelmäßigen Streit gibt es auch um die Kostenübernahme für Behandlungen aus dem Bereich der Alternativmedizin wie Homöopathie, Osteopathie oder Chiropraktik . Hinzu kommt, dass manche Kosten – z.B. für die Behandlung der Folgeschäden einer Brustvergrößerung – normalerweise nicht übernommen werden, bei Bedürftigkeit aber schon.
Wird Ihnen die Kostenübernahme für eine medizinisch notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung verweigert, können Sie sich an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte wenden.
Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, bekommt als Arbeitnehmer 6 Wochen lang Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gesetzlich Versicherte haben anschließend Anspruch auf Krankengeld. Privat Versicherte mit entsprechender Zusatzversicherung können Krankentagegeld bekommen.
Immer wieder kommt es aber vor, dass eine Krankenkasse wie z.B. TK, Barmer, DAK oder AOK das Krankengeld nicht zahlt. Auch bei Anbietern wie Debeka, DKV, Allianz, AXA oder Signal Iduna kann es vorkommen, dass die PKV das Krankentagegeld nicht zahlt. Die Gründe dafür – ob berechtigt oder unberechtigt – sind dabei vielfältig. Teilweise reicht bereits eine verpasste Frist, damit die Krankenkasse das Krankentagegeld nicht zahlt. Häufig wird auch darüber gestritten, ob der Versicherte überhaupt noch krank ist oder bereits dauerhaft berufsunfähig. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen entbrennt bei dieser Abgrenzung gerne ein Gutachterstreit.
Ein Anwalt für Krankenversicherungsrecht kann hier helfen, alle Formalitäten rechtzeitig einzuhalten und gegen die Ablehnung von Anträgen vorzugehen. Sind alle Mittel ausgeschöpft, kann Roland Tilch als erfahrener Fachanwalt für Sozialrecht auch dabei helfen, Alternativen zum Krankengeld bzw. Krankentagegeld zu finden.
Um Geld zu sparen, wünschen sich viele Versicherte einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV – oder umgekehrt. Allerdings ist dieser Wechsel an Bedingungen geknüpft und wird vom Gesetzgeber bewusst erschwert. Wird der Wechsel verweigert, kann ein Anwalt für Krankenversicherungsrecht oft helfen.
Auch mit einem Tarifwechsel beim selben PKV-Anbieter können Versicherte oft Geld sparen. Daher haben die Anbieter ein Interesse daran, den Wechsel zu erschweren. Wird ein Tarifwechsel zu unrecht abgelehnt, können wir Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
Roland Tilch ist sowohl Fachanwalt für Versicherungsrecht als auch Fachanwalt für Sozialrecht. Daher kann er als Anwalt sowohl bei Konflikten mit einer gesetzlichen Krankenkasse als auch mit einer privaten Krankenversicherung helfen. Er betreut Kunden aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region.