Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, genießt er den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Pandemiebedingt sind viele Mitarbeiter im Homeoffice und ihr Weg zur Arbeit am Schreibtisch zu Hause ist deshalb sehr überschaubar. Meistens reicht der Weg vom Bett zum Frühstückstisch, um danach die Arbeit aufzunehmen. Das Bundessozialgericht hatte nun einen Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer, ohne zu frühstücken, direkt vom Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro gehen wollte. Üblicherweise begann er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Betreten der Wendeltreppe, welche zum Arbeitszimmer führt, rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen ab.
Das Bundessozialgericht sah dies allerdings anders: auch der Weg vom Bett ins häusliche Büro ist ein Betriebsweg und dient als Vorbereitungshandlung der Arbeitsaufnahme. Somit bestand auch hier Versicherungsschutz.
Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.