Vorsicht Kamera

Heimliche Aufnahmen verstoßen aus Sicht des BGH gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Durch die zunehmende Verkleinerung und Vernetzung von Geräten ist praktisch jedem eine Videoüberwachung möglich, um sein Heim zu schützen oder Kinder zu beaufsichtigen. Doch: es ist nicht alles erlaubt. Kameras im Außenbereich dürfen nur das eigene Grundstück aufnehmen. Die Kamera darf ein Nachbargrundstück oder den öffentlichen Raum noch nicht einmal ausschnittsweise erfassen. Auch Tonaufzeichnungen in diesen Bereichen sind nicht erlaubt. Im Haus ist eine Videoüberwachung nur in den Bereichen zulässig, die alleine genutzt werden.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.