Vorsicht Kamera II

Heimliche Aufnahmen verstoßen aus Sicht des BGH gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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In unserem Beitrag vom 07.11.2023 haben wir erklärt, weshalb die Videoüberwachung des Mieters durch den Vermieter rechtswidrig und somit eine schlechte Idee ist. Nun hat der BGH am 12.03.2024 einen weiteren Grund hinzugefügt und entschieden, dass Videoaufnahmen eines Vermieters, der mit einer verdeckten Kamera im Treppenhaus vor der Wohnungseingangstür herauszufinden wollte, ob sein Mieter seine Wohnung unerlaubt untervermietet, in einem Rechtsstreit nicht verwendet werden dürfen. Heimliche Aufnahmen verstoßen aus Sicht des BGH gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dies bedeutet für den Vermieter, dass er, wenn er seinen Mieter filmt, diese Aufzeichnungen nicht in einem Rechtsstreit verwenden darf. Die Aufnahmen sind daher sinnlos.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.