Was ist eine Flexirente?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Altersrenten können als Vollrente oder Teilerente gezahlt werden. Dies macht die sogenannte Flexirente möglich. Diese wurde eingeführt, um Arbeitnehmer, welche bereits Rente beziehen, nochmals in den Arbeitsmarkt zu bringen, um dem Facharbeitermangel entgegenzuwirken.

Inzwischen ist obergerichtlich entschieden, dass die Zahlung einer Teilrente jetzt auch in Höhe von maximal 99,99 % möglich ist. Zuvor waren höchstens 99 % möglich. Demnach ist jetzt eine Wunschteilrente zwischen 10 % und 99,99 % möglich.

Dies ist beispielsweise für Rentnerinnen und Rentner interessant, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie statt ihrer bisherigen 100 % Vollrente auf eine 99,99 % Teilrente wechseln, zahlt ihnen die Pflegekasse des Pflegebedürftigen für ihre Pflegetätigkeit Rentenbeiträge, die den Rentenanspruch weiter erhöhen.

Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.