Wegzug mit Kind nach der Trennung – brauche ich eine Zustimmung?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern dürfen nur einvernehmlich den Aufenthalt ihrer Kinder ändern. Dies steht so in § 1627 BGB. In einem Verfahren verlangte ein Vater die Herausgabe der Kinder, weil die Mutter von Baden-Württemberg nach Norddeutschland gezogen war. Das OLG Stuttgart hat den Herausgabeantrag abgewiesen. Zwar hat die Mutter widerrechtlich gehandelt. Es geht aber um das Wohl der Kinder. Diese wohnten mit der Mutter schon einige Zeit in Norddeutschland. Das Gericht sah als Hauptgrund für die Abweisung, dass ein Mehrfachwechsel für die Kinder zu vermeiden sei. Auch bei einem widerrechtlichen Umzug orientiert sich die Entscheidung nicht daran, das Fehlverhalten des anderen Elternteils zu bestrafen. Vielmehr geht es um vorrangig um das Kindeswohl.

Wenn Sie Hilfe und Unterstützung zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.