Wie ändere ich ein Wechselmodell ab?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Wenn Eltern beim Jugendamt oder vor einem Gericht ein Wechselmodell vereinbart haben und daran nicht mehr festhalten wollen, dann können sie dies grundsätzlich selbst einvernehmlich ändern. Sollte eine gerichtliche Änderung notwendig sein, weil ein Elternteil keine Änderung will, dann geht dies nur in einem Umgangsverfahren.

Wenn Sie Fragen zum Thema Wechselmodell haben, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden. Sie berät gerne zu diesem Thema.