Die in § 1363 BGB geregelte Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand. Das bedeutet: Ehepaare, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Dabei ist der Name jedoch trügerisch: Solange die Zugewinngemeinschaft besteht, entspricht sie eher einer Gütertrennung mit bestimmten Verfügungsbeschränkungen. Der Zugewinn wird erst dann wirklich relevant, wenn die Zugewinngemeinschaft beendet wird.
Ihre Fragen zum Thema Zugewinn beantwortet Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.